myPhysio - Preise

 

 

INFORMATIONEN FÜR PRIVATPATIENTEN 

 

Preise nach GebüTH Physiotherapie für 

Privatversicherte

 

Unsere Preise berechnen sich nach dem 1,6 - 1,8 fachen Satz des Regelsatzes der GKV (Gesetzlichen Krankenversicherung). Die Honorarvereinbarung gilt unabhängig von der Erstattungspraxis der Kostenträger.

 

 Als Privatpatient bekommen Sie eine 30minütige Behandlung. Die gesetzliche Regelbehandlungszeit beträgt 20min!

 

Ab Oktober 2024 passen wir unsere Preise wieder auf den aktuell gültigen Satz der

gesetzlichen Krankenkassen an (Stand 01.01.2024)

 

 

 

TRANSPARENTE PREISE

 

Im Gegensatz zur Abrechnung im ärztlichen Bereich, gibt es für Heilmittelerbringer in Deutschland keine durch den Gesetzgeber festgelegte Gebührenordnung. Deswegen werden seit 2007 in der Gebührenübersicht für Therapeuten (GebüTh) die üblichen Preise veröffentlicht, die zwischen Heilmittelerbringern und ihren Patienten vereinbart werden. Diese GebüTh bildet damit die Basis für die transparente und nachvollziehbare Honorarberechnung in unserer Praxis. Auch wir orientieren uns an der GebüTh. (Die vollständige GebüTh können Sie im Internet unter www.privatpreise.de einsehen.)

Als Basissatz für die Kalkulation von Privatpreisen greift die GebüTh auf die GKV-Preise zurück. Hinzu kommt ein Steigerungsfaktor, der dann die tatsächliche Höhe der Privatpreise festlegt. Dabei liegt der niedrigste Multiplikator bei 1,4, dr normale bei 1,8 und die obere Grenze bei 2,3fach.

Die GebüTh simuliert dabei, was Patienten etwa bei der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) kennen. Wer die neuen GKV-Preise als Grundlage für seine Privatpreise heranzieht, sorgt automatisch für eine entsprechende Erhöhung.

 

Die von uns in Rechnung gestellten Preise, sind nach betriebswirtschaftlichen Aspekten kalkuliert, um Ihnen die bestmögliche, qualifizierte Therapie bieten zu können. Es ist unser Bestreben, Ihnen unsere gesamte Kompetenz zur Verfügung zu stellen. In das Versicherungsverhältnis zwischen Ihnen und Ihrer privaten Krankenversicherung können wir jedoch nicht eingreifen. Welche Tarife bzw. welches Erstattungsvolumen Sie mit Ihrer privaten Krankenversicherung vereinbart haben, entzieht sich im einzelnen unserer Kenntnis. Das oftmals von privaten KV´s vorgebrachte Argument, die Rechnungsstellung sei nicht angemessen bzw. überhöht, ist jedoch in unserem Fall absolut unzutreffend.

 

Die Krankenversicherungen berufen sich teilweise darauf, Maßstab für eine angemessene und eine ortsübliche Vergütung seien die "Beihilfesätze". Das ist falsch. Die "Beihilfesätze" betreffen zusätzliche Leistungen des Staates an seine Bediensteten. Bereits aus dem Begriff der Beihilfe ergibt sich, dass hier keine Kostentragung zu 100% gemeint sein kann. Die "Beihilfesätze" werden vom Staat ohne Mitwirkung der einzelnen Praxen oder aber deren Berufsverbänden festgelegt. Auf die Festsetzung der "Beihilfesätze" können infolgedessen keinerlei Maßstab für unsere Preise sein. 

 

 

 

DAS SOLLTEN SIE SICH WERT SEIN

 

Viele der privaten Krankenversicherungen erstatten die Kosten für Heilmitteltherapie nicht in voller Höhe (bspw. noch 70-80%) oder lehnen dies für zukünftige Leistungen ab. Häufig legen die Versicherungen den Versicherten nahe, sich nach einer "billigeren" Therapie umzusehen. Dabei werden auch Gerüchte über "ortsübliche" Preise und über "richtige" Therapien gestreut. Unter www.privatpreise.de finden Sie Informationen und einige Gerichtsurteile wie Sie sich Verhalten können. Sie bestimmen, wie viel Ihnen Ihre Gesundheit Wert ist.

 

Quelle: Gebührenübersicht für Physiotherapeuten

 

 

Privatpraxis für Physiotherapie Michael Becker

Niedernhausen  

- Nur privat Versicherte und Selbstzahler -